Hospizarbeit und Palliative Care - Margit-Gratz.de - Mobile Hospiz- und Palliativ-Akademie

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Hospizarbeit und Palliative Care

Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück. (Laotse)
Grundlagen Hospizarbeit und Palliative Care
 
Basisthemen sind Einführung, Grundlagen und Historie von Hospizarbeit und Palliative Care; psychosoziale Aspekte der Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und An- und Zugehöriger;
Auseinandersetzung mit Krankheit, Sterben, Tod und Trauer;
Endlichkeit; Grundhaltungen,
Wahrnehmung und verbale Kommunikation bei schwerer Erkrankung und am Lebensende; Grundlagen Verlust, Abschied und Trauer;
ethische Fragen am Lebensende und anderes mehr.

In Hospizarbeit und Palliative Care ist laufende Fortbildung zu diversen Themen in Ehren- und Hauptamt gängige Praxis, teils gesetzlich gefordert. Über extrinsische Faktoren hinaus bleibt die intrinsische Motivation aber maßgeblich. Die Themenbreite ist groß, auch abhängig von der Kernaufgabe der Mitarbeitenden. Manche Themen mögen einen monoprofessionellen Bildungsansatz erfordern, andere entfalten ihre Wirkkraft erst im interprofessionellen Lernen, was gleichzeitig und nebenbei einen teambildenden bzw. teamstärkenden Charakter hat. Wichtig ist eine gute Auftragsklärung bezüglich der Bildungsinhalte und -ziele, um die Zeit aller Beteiligten wirksam zu nutzen, d.h. für die Ehren- und / oder Hauptamtlichen persönlich bereichernd und gleichermaßen die ehrenamtliche bzw. berufliche Praxis verbessernd. Die Themen sind als Fortbildung, als Refresher oder im Rahmen der Schulung ehrenamtlicher HospizbegleiterInnen gut platziert.

Zielgruppe:
Ehren- und Hauptamtliche aller Arbeitsfelder in Hospizarbeit und Palliative Care

Führungs- und Leitungskompetenz nach § 39a SGB V Abs. 2

Ehrenamtliche bilden die Basis der Hospizbewegung. Sie so zu führen, dass die Brücke zwischen Freiwilligkeit und Verbindlichkeit stabil gebaut ist, Freude an der Arbeit und so das Fundament des Dienstes erhalten bleiben, ist die Kunst.

Führen und Leiten sind deshalb in der Koordination ambulanter Hospizdienste eine zentrale Aufgabe. Sie ist in ihrer Komplexität und mit all ihren Herausforderungen und Facetten zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oft nicht bewusst. Nicht wenige KoordinatorInnen äußern daher, dass sie für Personalführung, besonders gegenüber Ehrenamt­lichen Unterstützungsbedarf haben.
Worin unterscheiden sich Führen und Leiten, wann ist das eine, wann das andere angezeigt? Das Seminar beinhaltet u.a. Themen wie Führungsstile und -aufgaben, Team- und Organisationsfragen, Besonder­heiten im hospizlichen Ehrenamt, Mitarbeitergespräche, Wahrnehmung und Kommunikation. Grund­lagenwissen sowie praktisches Handwerkszeug werden gleichermaßen vermittelt, um den Praxistransfer zu gewähr­leisten. Es gibt Raum für Reflexion der eigenen Führungs- und Leitungspraxis und stärkt und motiviert für die Aufgabe der Personalverantwortung. Dabei sind die Besonderheiten des Ehrenamts sowie das Spannungsfeld zwischen hospizlichem Wohlwollen und den unumgänglichen Anforderungen in einer Einrichtung des Gesundheitswesens im Fokus.

Dieses Seminar umfasst 80 Unterrichtsstunden. Es entspricht den curricularen Vorgaben der Anlage 4d der beiden aktuell gültigen Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit i.d.F. vom 21.11.2022 (RV für „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie RV für „Erwachsene“). Es erfüllt damit die Anforderungen nach § 39a SGB V und legt das Curriculum für die Führung und Leitung ambulanter Hospizdienste (Curriculum zur Führungskompetenz in der Hospizarbeit, Herausgeber: Malteser und ALPHA-Westfalen, 2004) zugrunde.

Zielgruppe:
KoordinatorInnen bzw. Einsatzleitungen ambulanter Hospizdienste

Koordination nach § 39a SGB V Abs. 2

Ehrenamtliche im ambulanten Hospizdienst zu koordinieren, Betroffene und Begleiter mit ihren Bedürfnissen und Individualitäten in einer förderlichen Weise zueinander zu bringen, erfordert Hintergrundwissen. Es ist eine vielfältige Aufgabe, die ebenso vielfältige Fähigkeiten abverlangt. Mit der unterschiedlichen Denk- und Sprachwelt von Sterbenden und Angehörigen, von Ehrenamtlichen und verschiedenen Berufsgruppen im Netzwerk, von Spendern und Finanzgebern gilt es umzugehen.

Das Seminar führt in die Grundlagen und das Selbstverständnis ambulanter Hospizarbeit ein. Dabei werden die wesentlichen Aspekte des Arbeitsfeldes von KoordinatorInnen und HospizbegleiterInnen in ambulanten Hospizdiensten erörtert. Im Detail werden u.a. bearbeitet:
  • Aufgaben von KoordinatorInnen und HospizbegleiterInnen
  • Gewinnung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen
  • Einsatzplanung und Begleitung der Hospizbegleiter, Psychohygiene
  • Dokumentation, Statistik, Organisation und Administration
  • Rechtliche Grundlagen des § 39a SGB V Abs. 2
  • Grundlagen und Rolle der Koordination in Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Kooperation
Es kommen Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen dieses Berufsfeldes ebenso zur Sprache wie strukturelle Rahmenbedingungen und organisatorische Besonderheiten. Grundlagenwissen kombiniert mit Erfahrungen der KursteilnehmerInnen vermitteln ein Bild von Koordination, das dem Willen der Gesetzgebung und der praktischen Machbarkeit gleichermaßen entspricht.

Dieses Seminar umfasst 40 Unterrichtsstunden. Es entspricht den curricularen Vorgaben der Anlage 4c der beiden aktuell gültigen Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit i.d.F. vom 21.11.2022 (RV für „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie RV für „Erwachsene“). Es erfüllt damit die Anforderungen nach § 39a SGB V und legt das Curriculum für die Koordination ambulanter Hospizdienste (Robert Raß, Curriculum für die Koordination ambulanter Hospizdienste. Personen begleiten, Beziehungen gestalten, Organisationen führen, Bonn: Pallia Med Verlag, 4. neu überarbeitete Auflage 2018) zugrunde.

Zielgruppe:
KoordinatorInnen, Einsatzleitungen ambulanter Hospizdienste


Basiswissen für Vorstand / Geschäftsführung ambulanter Hospizdienste

„Nur“ im Vorstand? „Nur“ in der Geschäftsführung? Nicht in der operativen Begleitungs- und Beratungstätigkeit zu sein erfordert dennoch ein hospizspezifisches Basiswissen, um die Führungs- und Leitungsaufgabe im Sinne der Grundidee der Hospizarbeit sowie des Gesamtzieles des Dienstes ausüben zu können.

Im Fokus der Arbeit in Hospiz- und Palliativeinrichtungen sind alle Aufgaben, die etwas mit Schwerkranken, Sterbenden, An- und Zugehörigen, Trauernden zu tun haben. Wesentlich dabei sind Begleitung, Beratung, Pflege. Ebenso wichtig aber ist die Aufgabe von Vereinsvorständen bzw. Geschäftsführenden.
Hospizarbeit hat seine Ursprünge im Ehrenamt und hat sich diese Basis über all die Jahre erhalten. Das ist gut so. Das bedeutet auch, dass gesellschaftlich wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben in den Händen Ehrenamtlicher liegen. Oft in diese Rolle „hineingeraten“ sind sie verantwortlich für Leitung und Führung der Einrichtung, für Personalwesen, für die finanzielle Sicherung, für juristische Rahmenbedingungen (neben Vereins-, Arbeits-, Steuerrecht etc. v. a. die finanzielle Förderung nach §39a SGB V), Öffentlichkeitsarbeit, Team- und Organisationsentwicklung und anderes mehr. Dazu gehören, die Arbeitsfähigkeit aller Ehren- und Hauptamtlichen sowie die Zukunft des Dienstes sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Angebote den Betroffenen zugänglich sind. Sicher ist, dass Aufgaben rund um Leitung und Organisation genauso wichtig sind wie die Begleitung und Beratung der Betroffenen selbst – um letztere verlässlich zu erhalten und auszubauen.
Das Seminar bietet hospizspezifisches Basiswissen zur Ausübung der ehren- oder hauptamtlichen Leitungsfunktion.
Es umfasst im Online-Format 20 Unterrichtseinheiten verteilt auf 10 Abende. Alternativ können die Themen auch sinnvoll sein als Bildungsmaßnahme für einen z.B. neu konstituierten Vorstand oder als Beratung, die speziell auf die Situation der Einrichtung rückgebunden ist, sofern es über die Beratungsleistungen und Angebote des zuständigen Landesverbandes hinausreicht. Als einrichtungsunabhängige Bildungsmaßnahme, offen für Teilnehmende verschiedener Hospizdienste, streift sie die Kernthemen und bietet wertvollen Erfahrungsaustausch.  

Zielgruppe:
Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder und hauptamtliche GeschäftsführerInnen und Leitungskräfte von ambulanten, nach § 39a SGB V Abs. 2 geförderten Hospizdiensten

Literatur:
  • Rösch E, Schwermann M, Büttner E, Münch D, Schneider M, Gratz M (2018) Führen und Leiten in Hospiz- und Palliativarbeit. Herausforderung Ehren- und Hauptamt, In: Bayerischer Hospiz- und Palliativverband e.V. (Hg.), Umsorgen – Hospiz- und Palliativarbeit praktisch, Band 7, Stuttgart: Kohlhammer Verlag


Vielfalt und gezielter Einsatz von Fallbesprechungsinstrumenten

Für patienten- bzw. bewohnerbezogenen Klärungsbedarf im ambulanten und stationären Alltag der Begleitung, Beratung und Versorgung gibt es vielfältige Handlungsansätze. Oft läuft in und trotz der unklaren oder „schwierigen“ Situation der Alltag weiter. Dabei ist das Repertoire groß: es gibt z.B. ethische, palliative, reflexive, pflegerische, schmerzbezogene, hermeneutische Fallbesprechung. Ziel ist es, Klärungspotenzial früher zu erkennen und zu nutzen und das richtige Instrument wirkungsvoll einzusetzen. Entlastung aller und Optimierung der Behandlungsansätze sind wichtige Nebeneffekte.

Die wohl geläufigste Fallbesprechungsform dürften ethische Fallbesprechungen sein, die viele Kliniken und Pflegeeinrichtungen im Rahmen von Ethikberatung etabliert haben. In ambulanten und stationären palliativen und hospizlichen Kontexten stellt sich aber die Frage, ob die Verfahrensweisen der Ethischen Fallbesprechung sich auch für jene Situationen eignen, die spezifisch für palliative Versorgungs- und Betreuungssituationen sind. Nicht alle Situationen sind mit einer ethischen Fragestellung verbunden; nicht in allen Situationen geht es um Herausforderungen der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Behandlung. Dennoch lässt die Praxis erkennen, dass Ethische Fallbesprechung auch dann angewandt wird, wenn es sich um eine Fragestellung der Begleitung und / oder Versorgung handelt, die kaum oder keinen ethischen Bezug aufweist und primär einen anderen Fokus hat. Wichtig ist deshalb diese Reihenfolge der Fragen: Was ist die zu klärende Frage bzw. Situation? Welche Form der Fallbesprechung ist dafür geeignet? Daran schließen sich weitere Fragen an: z.B. Welche Teilnehmerstruktur, mono- oder interdisziplinär, ist zielführend? Eine Einführung in die Vielfalt und den gezielten Einsatz von Fallbesprechungsinstrumente optimiert die Handlungsmöglichkeiten.

Zielgruppe:
Leitende in ambulanten und stationären Einrichtungen der Begleitung und Versorgung, die Klärungspotenzial früher erkennen und nutzen wollen

Literatur:
  • Gratz M, Schwermann M, Roser T (2018) Palliative Fallbesprechung etablieren. Ein Leitfaden für die Praxis, In: Bayerischer Hospiz- und Palliativverband e.V. (Hg.), Umsorgen – Hospiz- und Palliativarbeit praktisch, Band 8, Stuttgart: Kohlhammer Verlag
  • Gratz M, Roser T (2019) Palliative Fallbesprechung, In: Zeitschrift für Palliativmedizin, 20 (5): 235-240

Moderation Palliativer Fallbesprechung

Auslöser für eine palliative Fallbesprechung muss nicht der Bedarf nach einer konkreten Entscheidung sein. Die Überprüfung des bisherigen Begleitungs- und Versorgungsansatzes kann ebenso ein Grund sein wie der Eindruck, das Team würde nicht (mehr) einer gemeinsamen klaren Linie folgen oder die Teammitglieder haben aufgrund unterschiedlichen Kenntnisstandes konträre Handlungsvorstellungen.

Konkret kann eine Palliative Fallbesprechung hilfreich sein, wenn folgende Gründe vorliegen:

Situationsbezogene Gründe:
  • Unklarer Patientenwille: Es ist unklar, welches Vorgehen für Betreuung und Behandlung zielführend und im Sinne des geäußerten oder mutmaßlichen Willens des Patienten, der Patientin oder des Bewohners, der Bewohnerin ist. Eine eindeutige Willensermittlung ist im direkten Kontakt kaum oder gar nicht möglich, was die weitere Behandlung bzw. Versorgung und Begleitung erschwert. Mitunter äußert sich die betroffene Person über einen längeren Zeitraum widersprüchlich.
  • Unklare Handlungsstrategie: In einem Betreuungsteam werden mehrere Handlungsmöglichkeiten bezüglich der medizinischen, pflegerischen, psychosozialen, spirituellen Begleitung und Versorgung diskutiert. Im Sinne einer für alle Angebote gleichermaßen geltenden Handlungsstrategie bedarf es einer Klärung und einer für alle annehmbaren Entscheidung.
  • Lebensqualität: Über die Lebensqualität eines Patienten oder einer Bewohnerin bestehen unterschiedliche Einschätzungen. Auch wenn alle Beteiligten sich einig sind, dass die Lebensqualität verbesserungsfähig ist, gehen die Meinungen auseinander, wie und durch welche Maßnahme(n) dies geschehen kann.
  • Mangel an Information: Zu einer Patienten- bzw. Bewohnersituation gibt es offene und nicht eindeutig zu beantwortende Fragen.
  • Auffällige Veränderungen: Die Situation oder der Zustand einer Patientin bzw. eines Bewohners verändert sich offensichtlich, ohne dass die Ursachen dafür ersichtlich sind. Änderungen in der Versorgung und Begleitung scheinen allerdings angezeigt.
  • Ratlosigkeit: Es fehlen konkrete Handlungsansätze.

Mitarbeiterbezogene Gründe:
  • Erhöhter Kommunikationsbedarf: Mitarbeitende haben die Empfindung, dass eine Patientin bzw. ein Bewohner das Team in Besprechungen oder in informellen Gesprächen ‚im Stützpunkt‘, ‚auf dem Flur‘ oder ‚in der Teeküche‘ übermäßig beschäftigt und aktuell oder andauernd viel Zeit einnimmt. Die Kommunikation kreist häufig um dieselben Fragen, die Zuständigkeit für Interventionen oder Änderungen ist aber ungeklärt.
  • Schleichende Verschlechterung: Ein Patient bzw. eine Bewohner ist unauffällig und es besteht Gefahr, die wirkliche Befindlichkeit im Team aus dem Blick zu verlieren, da wenig Anlass zu bestehen scheint, die Situation akut zu thematisieren.
  • Divergente Einschätzung: Es besteht der Eindruck, dass die verschiedenen Arbeitsbereiche äußerst unterschiedliche Kenntnisstände und Einschätzungen zu einem Patienten bzw. Bewohner haben. Ein Teil der Betreuenden (z.B. aus dem Bereich der Reinigungsdienste oder der ehrenamtlichen Besuchsdienste) hat wenig Möglichkeiten, die eigene Wahrnehmung in das Team einzubringen.

Zielgruppe:
Ambulante und stationäre Teams, die für eine konkrete Patienten- oder Bewohnersituation einen abgestimmten Handlungsansatz finden wollen

Literatur:
  • Gratz M, Schwermann M, Roser T (2018) Palliative Fallbesprechung etablieren. Ein Leitfaden für die Praxis, In: Bayerischer Hospiz- und Palliativverband e.V. (Hg.), Umsorgen – Hospiz- und Palliativarbeit praktisch, Band 8, Stuttgart: Kohlhammer Verlag
  • Gratz M, Roser T (2019) Palliative Fallbesprechung, In: Zeitschrift für Palliativmedizin, 20 (5): 235-240

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